Stupa und AStA – das Wichtigste erklärt

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Wenn sich die gewählten Vertreter der Studierenden der Uni Passau alle zwei Wochen im Raum 403 des Nikolaklosters versammeln, nehmen meist nur wenige Kommilitonen Notiz davon. Beim Thema studentische Mitbestimmung hält sich das Interesse bislang in Grenzen, nur etwas mehr als 15% der Studierenden gaben bei der vergangenen Hochschulwahl ihre Stimme ab. Eine häufige Begründung: Zu kompliziert, zu unklar sei das Wahl- und Mitbestimmungssystem durch die verschiedenen Vertreter.

Gemeinsam mit der Campus Crew wollen wir euch deshalb einen besseren Einblick in die Arbeit des Studierendenparlaments geben und haben dazu die wichtigsten Fakten zusammengestellt. Außerdem werden wir in Zukunft über wichtige Themen und Beschlüsse der Stupa-Sitzungen berichten und einzelne-Stupa-Mitglieder dazu interviewen.

 

Stupa und AStA – was ist der Unterschied?

Das Studierendenparlament, kurz Stupa, ist die Interessenvertretung aller Studierenden der Uni Passau und ermöglicht, Vorschläge oder Forderungen an die Unileitung und andere Uni-Gremien heranzutragen. Das Stupa entscheidet auch über die bei ihm eingehenden Anträge.
Der Allgemeine Studierenden Ausschuss, kurz AStA, ist die Exekutive des Studierendenparlaments. Er führt dessen Beschlüsse aus und entscheidet über die Verwendung der staatlichen Uni-Zuschüsse mit. In einem monatlichen Treffen („Jour fixe“) tauschen sich die Mitglieder des AStA regelmäßig mit der Unileitung über aktuelle Entwicklungen aus. Zudem können sich Studierende bei fachschaftsübergreifenden Problemen an den AStA wenden.

 

Wer wird ins Stupa gewählt?

Im Passauer Studierendenparlament sind 22 Studenten und Studentinnen vertreten, insgesamt vier Vertreter und Vertreterinnen der Fachschaften, 16 Angehörige der verschiedenen politischen Hochschulgruppen und die zwei studentischen Senatoren und Senatorinnen.[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]

Was passiert in den Stupa-Sitzungen?

Das Stupa trifft sich ca. alle zwei Wochen zu den Sitzungen und diskutiert die jeweiligen Tagesordnungspunkte (TOP). Die Tagesordnung wird ca. eine Woche vor der Sitzung auf der Seite des Stupa und auf dem Campus-Blog der Uni veröffentlicht. Änderungen an der Tagesordnung sind aber auch kurzfristig noch möglich. Teil der Stupa-Sitzungen sind zum einen die verschiedenen Berichte über die jüngsten Entwicklungen und Aktivitäten z.B. der Fachschaften, des AStA oder einzelner Beauftragter. Im weiteren Verlauf entscheiden die Vertreter über eingebrachte Anträge und behandeln aktuelle Neuigkeiten, Probleme und Thematiken zur Uni und zum Campus. Alle Anwesenden, auch diejenigen, die nicht im Stupa sitzen, haben ein Rederecht.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][vc_single_image image=“8386″ img_size=“full“ alignment=“right“ onclick=“link_image“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]

Wer kann Anträge an das Studierendenparlament stellen?

Grundsätzlich können alle Studenten und Studentinnen der Uni Passau Anträge stellten, dies ist also nicht auf Mitglieder des Stupas beschränkt. Damit ein Antrag Thema im Stupa wird, muss er allerdings formale und inhaltliche Kriterien erfüllen. Mehr Infos dazu hier.

 

Wer wird von wem gewählt?

Die Studenten und Studentinnen wählen bei den jährlichen Hochschulwahlen die Mitglieder des Stupas über die verschiedenen Wahllisten. Zum einen die der politischen Hochschulgruppen, die Listen der Fachschaften und die zur Wahl der studentischen Senatoren und Senatorinnen. Die Mitglieder des Studierendenparlaments wählen dann die Vertreter für den AStA. Außerdem ernennt das Stupa einzelne Studierende als Beauftrage für einen bestimmten Bereich (z.B. für Mensa/Studentenwerk, Menschen mit Behinderung, internationale Studierende etc.). Diese arbeiten mit den jeweiligen Verantwortlichen der Universität zusammen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner width=“2/3″][vc_column_text]

Sind die Sitzungen des Stupas öffentlich?

Das Stupa tagt hochschulöffentlich, das heißt Studierende und andere Uni-Angehörige dürfen die Sitzungen verfolgen. Zudem führt ein Mitglied zu jeder Sitzung ein öffentliches Protokoll, das auf der Webseite des Stupas einsehbar ist. Bei vertraulichen Themen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn alle vier Fachschaften oder ein Drittel der Mitglieder einem entsprechenden Antrag zustimmen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/3″][vc_single_image image=“8393″ img_size=“full“ alignment=“right“ onclick=“link_image“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text]

Welche Hochschulgruppen haben derzeit einen Sitz im Stupa?

Momentan sind fünf politische Hochschulgruppen im Stupa vertreten. Mit sechs Sitzen größte Fraktion ist die Grüne Hochschulgruppe (GHG), gefolgt von der Juso Hochschulgruppe mit vier Studierenden. Ebenfalls im Stupa sind der Ring Christlich-Demokratische Studenten (RCDS) mit drei Sitzen, die Liberale Hochschulgruppe (LHG) mit zwei und die Piraten Hochschulgruppe mit einer Vertreterin.

 

An wen können sich Studierende mit ihren Fragen richten?

Anlaufstelle für allgemeine Probleme oder Anregungen während des Studiums ist der AStA bzw. das Stupa. Gibt es Fragen zu einem persönlichen Studiengang oder zu fakultätsspezifischen Themen, sind die Fachschaften die richtige Adresse.

Autor: David Liewehr[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]