Reuls Gräuel – die Stutzung politischer Meinungsäußerung

Der politische Hardliner Nordrhein-Westfalens wetzt wieder die Feder. Ein erneutes Vorhaben des Innenministers Herbert Reul zur Einschränkung von Bürger*innenrechten zieht heftige Kritik auf sich. Dieses Mal geht es um die Versammlungsfreiheit und darum, was von ihr übrig bleiben soll.

Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Rechtsgüter der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Das stellt das Bundesverfassungsgericht recht regelmäßig in Urteilen fest. Dann heißt es, sie sei „für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend“ (1 BvQ 135/20) und Einschränkungen derselben seien „nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter […] zulässig“ (1 BvQ 37/20).

Diese gleichgewichtigen Rechtsgüter, mit denen das Versammlungsrecht abgewogen werden muss, sind beispielsweise der ‚Schutz des Lebens‘ oder der ‚Bestand des Staates‘, nicht aber andere natürlich hochgradig wichtige Güter wie die persönlichen Vorlieben eines Landesministers.

Herbert Reul, seines Zeichens Innenminister Nordrhein-Westfalens, scheint das anders zu sehen und plant eine Abschaffung zentraler Aspekte der Versammlungsfreiheit. Begründet wird das Vorhaben mit der Verhinderung rechtsextremistischer Aufmärsche, ohne dass sich das im Gesetzesentwurf deutlich niedergeschlagen hätte: Denn eingeschränkt werden alle Arten von politischen Versammlungen.

Die Einschränkungen bedeuten konkret zum Beispiel, dass Versammlungen auf Basis des Eindrucks der Ordnungsbehörden zum äußeren Erscheinungsbild unterbunden werden können, dass die Polizei Videoaufnahmen von Demonstrationen anfertigen sowie die Identität der Teilnehmenden auf den Aufnahmen, aber auch durch Kontrollen von Personalien feststellen und dokumentieren darf. Außerdem werden Gegendemonstrationen grundsätzlich verboten.

Mit diesen Regelungen wird Polizeibehörden und einzelnen Polizist*innen eine Generalvollmacht erteilt, Versammlungen nach Gutdünken zu kriminalisieren, denn Behauptungen darüber, wie eine Demonstration, deren Teilnehmende oder wiederum deren Kleidung auf Außenstehende gewirkt hätten, lassen sich immer treffen. Durch das Verbot von Gegenprotesten werden gerade die verhältnismäßig häufigen Proteste gegen rechtsextremistische Kundgebungen kriminalisiert, was das Gegenteil des Effekts ist, den das Gesetz angeblich erzielen soll.

Außerdem erlebt man schon heute oft genug, dass auf angemeldeten, legalen Demonstrationen die Pressefreiheit verletzt oder die Teilnehmenden illegalerweise von Polizist*innen fotografiert oder gezwungen werden, ihre Personalien anzugeben. Das Ergebnis ist immer dasselbe: Menschen gehen, weil sie sich eingeschüchtert fühlen – und kommen nächstes Mal gar nicht erst. Auch wird damit ein Vorgehen der Polizei auf Landesebene ausdrücklich erlaubt, welches im Versammlungsgesetz des Bundes ausdrücklich verboten ist: Denn nach dem Bundesgesetz dürfen Versammlungen von der Polizei weder in Gänze aufgezeichnet, noch die Identität von Teilnehmenden festgestellt werden.

Interessant ist diese Regelung auch vor dem Hintergrund einer der ersten großen Amtshandlungen von Herbert Reul nach Übernahme des Innenminister-Postens 2017: Zum zweimonatigen Jubiläum seiner Amtszeit ließ er Ende August die Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen im Dienst ohne jeden brauchbaren Grund abschaffen, womit bei übergriffigem oder rechtswidrigem Verhalten der Polizei die Identifizierung des/der Verantwortlichen erheblich erschwert wurde.

Diese Vorhaben des nordrhein-westfälischen Innenministers reihen sich in eine lange Liste an Versuchen ein, die Position der Polizei unverhältnismäßig zu stärken, zum Nachteil von politischer Partizipation im öffentlichen Raum.

So war Reul 2018 maßgeblich an der vielfach von Bürger*innenrechtsinitiativen kritisierten Änderung des Polizeigesetzes von NRW beteiligt, das die Möglichkeiten der Polizei zur Überwachung, Verfolgung und Inhaftierung von Menschen ohne Haftbefehl enorm stärkte. Gleichzeitig ist der Minister mehrfach durch die Verharmlosung oder Verleugnung von Polizeigewalt aufgefallen, wie beispielsweise in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung[1] klar wird. Zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz, das juristisches Vorgehen gegen Diskriminierungen von Behörden oder der Polizei ermöglicht, forderte Reul diesen Sommer, „dass [es] für unsere (die nordrhein-westfälischen) Polizisten keine Konsequenzen hat“, also nicht angewendet wird.

Erst gestern forderte Reul außerdem Einschränkungen in die Freiheit im Internet, wie unter anderem die ZEIT berichtet[2], und es ist noch keine zwei Wochen her, dass er den testweisen Beginn des polizeilichen Einsatzes von Tasern anordnete[3].

Auch die Proteste zahlreicher Umweltverbände gegen die Abholzung des Hambacher Forsts wurden von Reul bei jeder sich bietenden Gelegenheit pauschal kriminalisiert, teils mit nachweislichen Falschaussagen, und während ihm eine ungesunde Nähe und Kontakt zum rodenden Energiekonzern RWE vorgeworfen wurde, trieb er die Räumung und Rodung des Naturhabitats Hambacher Forst weiter voran und verharmloste die ökologische Bedeutung des Waldes, bis das Oberverwaltungsgericht Münster im Oktober 2018 die weitere Rodung untersagte, aus ökologischen Gründen. Interessant dabei ist auch, dass seither nicht mehr nennenswert polizeilich gegen die Besetzung des Hambacher Forsts vorgegangen wird, obwohl die öffentliche Begründung für den Einsatz ursprünglich völlig unabhängig von der Rodung Verstöße der Baumhäuser gegen Brandschutzvorschriften waren. Das legt den Schluss nahe, dass es von Anfang an nur um die Ermöglichung der Waldrodung durch RWE ging, womit man Herbert Reul vorwerfen könnte, die Einsatzkräfte der Polizeibehörden quasi für deren Geschäftszwecke an den Kohlekonzern RWE verliehen zu haben.

Alles in allem scheint Landesinnenminister Herbert Reul kein Freund von Bürger*innenrechten zu sein, sondern vielmehr die persönlichen Freiheiten aller für eine überzogene Überwachungs- und Sicherheitspolitik gerne preiszugeben.

Das neue Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen könnte leider auch ein Präzedenzfall für Verschärfungen in Bayern werden, wo die Kompetenzen der Polizei auch gerne mal erweitert werden. 2018 verschärften NRW und Bayern ebenfalls fast zeitgleich ihre Polizeiaufgabengesetze.

 

[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/wuppertal-fall-von-polizeigewalt-erregt-nordrhein-westfalen-1.4040203

[2] https://www.zeit.de/news/2021-01/28/reul-ist-fuer-staerkere-staatliche-eingriffe-im-internet

[3] https://www.zeit.de/news/2021-01/15/innenminister-herbert-reul-cdu-startet-pilotprojekt-taser