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Alles Wichtige für die Planung eines Auslandsstudiums

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Janina Lambrich Ressortleiterin Gesellschaft

Wer ab nächsten Wintersemester im Ausland studieren möchte, sollte sich in den nächsten Monaten der Planung hierfür widmen.

Ein Auslandsstudium ist nicht nur für Studierende sinnvoll, für die es in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Während der Zeit im Ausland wird der kulturelle aber auch der persönliche Horizont erweitert, die Fremdsprachenkenntnisse werden verbessert und es ist die beste Gelegenheit um kulturelle Kontakte zu knüpfen – ganz egal ob für freundschaftliche oder berufliche Zwecke. Ein Studium im Ausland macht sich außerdem ziemlich gut im Lebenslauf – so sollen 80 Prozent der Erasmusstudenten schon innerhalb von drei Monaten nach Studienabschluss einen Job finden.

Auch wenn die Vorbereitung für das Auslandsstudium im ersten Moment wie ein Fass ohne Boden wirkt und die Webseite des akademischen Auslandsamt zum Verirren einlädt, ist es der Aufwand  auf jeden Fall wert. Dieser Beitrag soll ein bisschen System in das vermeintliche Chaos bringen und die Planung erleichtern.

 

Phase 1: Die Erstberatung (November – Dezember)

Die Erstberatung des Akademischen Auslandsamtes ist verpflichtend, um einen Studienplatz im Ausland zu bekommen und bietet einen guten ersten Überblick. Es stehen verschiedene Termine zur Gruppenberatung zur Verfügung. Am 20. November findet der International Day im ITZ statt, hier gibt es neben den Beartungsgesprächen auch zahlreiche andere Vorträge zum Thema Auslandsstudium.

 

Phase 2: Auswahl möglicher Universitäten (November – Januar) 

Die Universität Passau hat eine große Anzahl an Partnerunis in und außerhalb von Europa. Hier kann nach passenden Studiengängen und Orten gesucht werden.

Im Nikolakloster Raum 226 findet man außerdem allgemeines Informationsmaterial und Erfahrungsberichte zu den einzelnen Universitäten.

Wer an eine Uni ohne Partnerschaftsvertrag gehen will, hat die Möglichkeit als Freemover ins Ausland zu gehen. Dies ist jedoch mit mehr Planungsaufwand und höchstwahrscheinlich höheren Ausgaben verbunden. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Bewerbung an Partneruniversitäten.

 

Phase 3: Der Bewerbungsprozess (Dezember bis Februar)

Die Bewerbungsfristen für Erasmus+, also für Universitäten innerhalb von Europa, enden Mitte Januar (Philosophische Fakultät) beziehungsweise Anfang Februar (alle anderen Fakultäten). Die Weihnachtsferien eignen sich deswegen bestens, um sich um alle Unterlagen zu kümmern. Bei den Universitäten außerhalb von Europa schwanken die Fristen – hier muss man in der Regel etwas früher dran sein als bei Erasmus+.

Die Bewerbung läuft zunächst über das Auslandsamt in Passau und nicht direkt über die Partneruniversitäten. Pro akademischem Jahr (also Wintersemester und anschließendes Sommersemester) kann jeweils eine Bewerbung für europäische und eine Bewerbung für nichteuropäische Hochschulen eingereicht werden. Pro Bewerbung ist es möglich, bis zu drei Ziele als Prioritäten anzugeben, die drei Partnerhochschulen müssen allerdings dieselbe Bewerbungsfrist haben.

Für die Bewerbung muss ein Online-Formular ausgefüllt und den anderen Unterlagen ausgedruckt beigelegt werden. Den Hauptbestandteil der Bewerbung bilden der Lebenslauf und das Motivationsschreiben. Wer sich in verschieden sprachigen Ländern bewirbt, muss diese in allen Landessprachen verfassen (in Skandinavien und Finnland auf Englisch). Wer sich nur in einem Sprachraum bewirbt, richtet das Motivationsschreiben an die erste Priorität. Hier sollte zur Geltung kommen, warum man unbedingt gerade an dieser Universität studieren möchte. Es lohnt sich also, sich gut über die Partnerstadt und den Studiengang zu informieren.

Beigelegt werden müssen außerdem ein HisQuis-Notenauszug  beziehungsweise das Bachelorzeugnis, eine Studienbescheinigung über mindestens zwei Semester (hier gilt auch ein abgeschlossenes Bachelorstudium an einer anderen Uni) und ein Nachweis der Sprachkenntnisse. Für die Bewerbung über das Auslandsamt reicht in der Regel das Abiturzeugnis oder ein Nachweis vom Sprachenzentrum. Einige Partneruniversitäten verlangen im nächsten Schritt allerdings einen offiziellen Sprachtest.

Die generellen Auswahlkriterien für eine Zusage sind: der Gesamteindruck von Motivationsschreiben und Lebenslauf, die (bisherige) BA-Note und die Kenntnisse der (Unterrichts-)Sprache des Gastlandes.

 

Kleiner Tipp: Am Besten schon vor einer möglichen Zusage für Studentenwohnheime bewerben, die sind nämlich meist schnell weg und absagen kann man immer noch.

 

Phase 4: Warten auf Zu-oder Absage (Ende März bis Mitte April)

Das Auslandsamt Passau wird die Zu- oder Absage schriftlich an die in der Bewerbung angegebene Adresse schicken. Wer einen Platz bekommt, muss diesen zuerst noch annehmen, erst dann steht er einem wirklich zu.

Wer eine Absage bekommen hat, muss nicht gleich den Kopf hängen lassen. In der Regel sind noch einige Restplätze an anderen Universitäten frei.

 

Phase 5: Anmeldung an der Partneruniversität und Ausfüllen der Learning Agreements (Mai bis Juni)

Die Anmeldung an der Partneruniversität ist offiziell auch eine Bewerbung an dieser. Wer von der Universität Passau einen Platz zugeteilt bekommen hat, wird aber in aller Regel angenommen. Das Auslandsamt stellt ein Anmelde- beziehungsweise Zulassungsformular aus. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, variiert von Partneruni zu Partneruni.

Im verpflichtenden Rahmen-Learning-Agreement müssen alle Kurse angegeben werden, die voraussichtlich belegt werden. Insgesamt sollten 20 bis 30 ECTS pro Semester erreicht werden. Keine Angst, die gewählten Kurse sind nicht in Stein und Meisel gemeißelt, es können sogar vor Ort noch Änderungen vorgenommen werden.

Das Agreement muss von dem Studienkoordinator in Passau und von der Ansprechperson im Ausland unterschrieben werden und anschließend im Auslandsamt eingereicht werden, hier reicht eine Kopie.

Um sich Kurse anrechnen zu lassen, müssen sogenannte Einzel-Learning-Agreements abgeschlossen werden. Diese müssen offiziell vor dem Auslandsaufenthalt finalisiert werden, viele Lehrstühle nehmen sie aber auch noch während des Aufenthalts an. Die Agreements müssen inklusive einer Kursbeschreibung bei den Modulbeauftragten eingereicht werden. Jeder Lehrstuhl handhabt den Prozess ein wenig anders, aber die einzelnen Fakultäten haben Leitfäden für den Prozess zusammengestellt.

 

Phase 6: Beurlaubung und Sprachtests (Juni bis Juli)

Viele Studierende legen während ihres Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester ein, hier muss jeder schauen, was am sinnvollsten für ihn oder sie ist: Das Urlaubssemester verlängert die Mindeststudiendauer, da man nach der Rückkehr ein Semester zurückversetzt wird, allerdings dürfen während des pausierten Semesters nur Nachhol-Klausuren an der Universität Passau absolviert werden, auch wenn man schon früher aus dem Ausland zurückkehrt.

Das Auslandsamt wird in diesem Zeitraum außerdem einen Link für einen Sprachtest per Mail verschicken. Der Test ist verpflichtend, das Ergebnis dient aber nur der persönlichen Einschätzung.

 

Phase 7: Das Grant Agreement und Auslandsversicherung (August bis Oktober)

Im Rahmen von Erasmus+ muss keine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Der Mobilitätszuschuss wird bei der Bewerbung automatisch überprüft. Dieser steht bis auf wenige Ausnahmen jedem zu und wird nicht wie BAföG am Einkommen der Eltern bemessen.

Die Höhe des monatlichen Zuschusses ist abhängig von den Lebensunterhaltskosten des Zielortes. Das Auslandsamt wird kurz vor Antritt des Semesters ein Grant Agreement verschicken, das unterschrieben zurückgesendet werden muss. Zunächst werden nur 80 Prozent des Zuschusses überwiesen, falls die Vorgaben des Erasmus-Programms nicht eingehalten werden (also zum Beispiel nicht genügend ECTS-Punkte erreicht oder nicht alle Unterlagen eingereicht werden), wird der Rest des Satzes womöglich gekürzt.

Studierende außerhalb von Europa müssen sich selbst um ein Stipendium kümmern, hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten (Erasmus-Studenten haben auch die Möglichkeit, noch ein weiteres Stipendium abzuschließen). Um diese Stipendien sollte man sich aber schon im Vorfeld kümmern.

Die Studierenden sind außerdem selbst für das Abschließen einer Auslandsversicherung zuständig.

 

Phase 8: Die Zeit im Ausland

Bei der Ankunft im Ausland sollte man vor lauter neuer Eindrücke nicht vergessen, so schnell wie möglich die Aufenthaltsbestätigung vom International Office unterschreiben zu lassen (erst ab diesem Tag beginnt die Förderung). Wer noch Änderungen im Rahmen des Learning Agreement vornehmen will,  muss das „During the Mobiliy“-Agreement innerhalb von fünf Wochen im Auslandsamt einreichen.

Ab dann nimmt das nervige Unterlagen-Einreichen, zumindest aufseiten der Universität Passau, erstmal ein Ende und die Zeit im Ausland kann in vollen Zügen genossen werden. Lediglich die Aufenthaltsbestätigung muss vor der Abreise ein zweites Mal unterschrieben werden.

 

Phase 9: Nach der Rückkehr

Nach der Ankunft müssen folgende Dokumente innerhalb von vier Wochen im Auslandsamt eingereicht werden:

  • der Berichtsbogen (am Besten am PC ausgefüllt, zwei Mal ausgedruckt, einmal digital)
  • das Transcript of Records von der Partneruniversität (oft schickt diese das direkt an das Auslandsamt)
  • die Aufenthaltsbestätigung

Um ein After-The-Mobility Agreement muss sich in der Regel nicht gekümmert werden, da das Transcript of Records dieses ersetzt.

Das Auslandsamt wird erneut einen Link für den Onlinesprachtest und im Falle von Erasmus einen Link für eine Onlinebefragung per Mail schicken – diese müssen ausgefüllt werden.

Wer ein Einzel-Learning-Agreements abgeschlossen hat, muss mit dem Transcript of Records und den abgeschlossenen Einzel-Learning- Agreements zum zuständigen Studienkoordinator. Dieser wird sich um die Umrechnung der Noten kümmern und sie in den Agreements eintragen. Diese müssen im Prüfungsamt eingereicht werden.

Danach ist das Auslandsstudium offiziell erfolgreich abgeschlossen. Wer Angst hat etwas zu vergessen: Das Auslandsamt hat Checklisten für den Prozess zusammengestellt.

 

 

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