Das Polizeiaufgabengesetz – Was ist das überhaupt? Ein Überblick

  • Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) soll am 15. Mai im Landtag verabschiedet und bereits im Sommer, noch vor den Landtagswahlen, in Kraft treten.
  • Proteste gegen den Gesetzesentwurf gibt es nicht nur von Seiten der Opposition, sondern auch von der bayerischen Polizeigewerkschaft. In einer offiziellen Stellungnahme heißt es: „Hier wird wohl vorsorglich die Rechtsgrundlage beim Einsatz der Bundeswehr im Innern mit schweren Waffen geschaffen, denn solche Waffen mit Sprenggeschossen hat die Polizei aktuell nicht im Streifendienst.“
  • Der Gesetzesentwurf soll die Polizei bevollmächtigen unter anderem Handgranaten, Maschinengewehre und Sprenggeschosse einzusetzen. Bei „drohender Gefahr“ kann sie Personen ohne konkreten Verdacht durchsuchen und abhören, Telekommunikations- und Standortdaten dürfen ausgelesen und V-Leute eingesetzt werden.
  • Auch DNA-Spuren, die auf Geschlecht, Alter oder Aussehen schließen lassen, dürfen zu Fahndungszwecken genutzt werden.
  • Sogenannte Gefährder dürfen ohne konkreten Anlass in „unbegrenzte Präventivhaft“ genommen werden. Bislang musste eine konkrete Gefährdung bevorstehen, damit die Polizei derartige Maßnahmen ergreifen konnte.
  • Dies gilt nicht nur der Terrorabwehr, sondern auch bei Bedrohung „bedeutender Rechtsgüter“. Dazu gehören Leben, Gesundheit und Freiheit, aber auch Materielles, dessen Erhalt in besonderem öffentlichen Interesse steht, wie beispielsweise Strommasten.
  • Bei einer Anhörung Ende März luden die Parteien Juristen und Sachverständige, um die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen. Die Sachverständigen wagten aber kein abschließendes Urteil über die Verfassungskonformität des Entwurfs.
  • Die Grünenfraktion hat bereits Klage eingereicht. Sie hält den Begriff der „drohenden Gefahr“ für verfassungswidrig. Ein von der Opposition beauftragter Gutachter bezeichnet den Gesetzentwurf als „umfassendste polizeiliche Eingriffs- und Kontrollbefugnis in die Lebensweise und Privatsphäre seit 1945“.
  • Die Regierung hingegen beharrt darauf, dass sie mit dem neuen Gesetz die Bürgerrechte stärke.
  • Unter „#NoPAG“ werden Demonstrationen in ganz Bayern organisiert. In Passau soll am 04. Mai um 16:30 Uhr am Ludwigsplatz eine Kundgebung stattfinden. Die Initiative „NoPAG – Nein zum Polizeiaufgabengesetz“ wurde von über 40 Organisationen ins Leben gerufen, unter anderem von den Landtagsfraktionen der Bayern-SPD und FDP, der Linken und der Grünen.

Picture: Copyright – Polizei by kris krüg, (CC BY-SA 2.0)